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Stand: 11. Januar 2026
K. Gigiberia
oxSyntax
Am Kellerberg 12
90766 Fürth, Deutschland
Diese AGB gelten für alle Verträge mit K. Gigiberia (nachfolgend „Anbieter“) über Software- und Webentwicklungsdienstleistungen. Sie sind auf der Website einsehbar und werden bei Vertragsschluss einbezogen.
(1)Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge mit natürlichen Personen (Privatpersonen) oder juristischen Personen (Unternehmen, § 14 BGB).
(2)Die AGB gelten ausschließlich für ethisch vertretbare Verträge über Software- und Webentwicklungsdienstleistungen. Als nicht ethisch vertretbar gelten insbesondere: Überwachungssoftware, Projekte die gegen geltendes Recht verstoßen, sowie Projekte die Dritten psychisch oder physisch schaden können (im Sinne von § 138 BGB zur Sittenwidrigkeit). Der Anbieter behält sich vor, Aufträge abzulehnen, die gegen diese Prinzipien verstoßen, ohne Schadensersatzpflicht.
(3)Abweichende AGB des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung Vertragsbestandteil. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(4)Schriftform gilt als erfüllt durch telekommunikative Übermittlung (z. B. PDF per E-Mail).
(5)Gesetzliche Vorschriften gelten ergänzend, soweit nicht abgeändert. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte in laufender Beziehung.
(1)Angebote auf der Website sind unverbindlich. Individuelle Angebote sind freibleibend und bindend für 14 Tage.
(2)Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots und Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung zustande. Vor Eingang der Anzahlung erfolgt keine Leistungserbringung.
(3)Vor Vertragsschluss prüft der Anbieter die ethische Vertretbarkeit des Projekts. Der Kunde erhält eine Bestätigung per E-Mail.
(4)Vertrag in Textform (z. B. E-Mail), vollständige Abreden; Nebenabreden bedürfen Textform.
(5)Angaben zum Leistungsgegenstand sind annähernd; Abweichungen zulässig, soweit Verwendbarkeit nicht beeinträchtigt.
(1)Preise gelten für den vereinbarten Umfang; Änderungen werden gesondert berechnet.
(2)Bei Stundenbasis: Abrechnung im 15-Minuten-Takt; Schätzwert maßgeblich ist tatsächlicher Aufwand.
(3)Preise in Euro zzgl. MwSt.; Auslagen werden erstattet; Handling-Fee von 15% für Drittaufträge.
(4)Bei Fehlen einer Vereinbarung: Übliche Vergütung; Abrechnung monatlich oder nach Erbringung; Vorauszahlung möglich.
(5)Zahlung innerhalb von 14 Tagen netto.
(6)Verzug: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB); Mahngebühren 40 €; Unterbrechung der Leistungen möglich.
(7)Aufrechnung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
(1)Umfang maßgeblich durch Vertrag/Angebot; Änderungen (Change Requests) per E-Mail möglich.
(2)Verweigerung bei unzumutbarem Aufwand; Annahme/Ablehnung innerhalb von vier Wochen.
(3)Vergütung auf Stundenbasis oder Fixpreis; Information über Kosten; Prüfaufwand wird vergütet.
(4)Der Kunde verpflichtet sich zu aktiver Mitwirkung, z. B. Bereitstellung von Informationen, Feedback und Testumgebungen. Verzögerungen durch den Kunden verlängern Fristen und können Mehraufwände verursachen.
(5)Mitwirkung auf Kosten des Kunden; Haftung für Dritte wie Erfüllungsgehilfen.
(1)Der Anbieter bestimmt frei die Leistungserbringung; Einsatz von Subunternehmern möglich.
(2)Termine sind verbindlich, sofern ausdrücklich als Fixtermin vereinbart. Andernfalls handelt es sich um Richtwerte.
(3)Verzögerungen durch höhere Gewalt, Kunden oder Dritte führen zur angemessenen Verlängerung der Fristen.
(4)Abnahme innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung; Bei Versäumnis oder produktiver Nutzung gilt Leistung als abgenommen.
(5)Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
(1)Der Quellcode und alle Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Anbieters gemäß § 69a UrhG. Der Anbieter behält eine Kopie zu Dokumentations-, Absicherungs- und Referenzzwecken.
(2)Dem Kunden wird nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Nutzung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software für eigene geschäftliche Zwecke.
(3)Nicht gestattet ist: der Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung des Quellcodes an Dritte, die Nutzung für Zwecke die gegen § 1 Abs. 2 dieser AGB verstoßen, sowie die Entfernung von Urheberrechtsvermerken.
(4)Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen oder bei Nutzung für schädliche Zwecke kann der Anbieter das Nutzungsrecht mit sofortiger Wirkung widerrufen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Löschung aller Kopien verpflichtet.
(5)Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung wirksam. Bis dahin besteht ein Eigentumsvorbehalt.
(1)Bei Mängeln: Nachbesserung innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme (§ 634a BGB). Mängel, die durch den Kunden, Dritte oder unsachgemäße Nutzung verursacht wurden, schließen Gewährleistung aus.
(2)Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3)Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Auftragssumme.
(4)Keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust (soweit durch Datensicherung vermeidbar) oder Schäden aus höherer Gewalt.
(5)Der Kunde ist für regelmäßige Datensicherungen selbst verantwortlich.
(1)Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten DSGVO-konform und nur im für die Vertragserfüllung notwendigen Umfang. Details regelt die Datenschutzerklärung.
(2)Strenge Geheimhaltung gilt für alle Kunden- und Projektdaten, auch bei Ablehnung eines Auftrags. Diese Pflicht besteht unbefristet fort.
(3)Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
(4)Der Kunde hat Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gemäß DSGVO. Weitergabe an Dritte erfolgt nur soweit vertragsnotwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.
(5)Technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten werden gemäß Art. 32 DSGVO getroffen.
(1)Der Anbieter kann bei der Entwicklung Open-Source-Komponenten einsetzen. Der Kunde wird vor Projektbeginn über wesentliche Open-Source-Bestandteile und deren Lizenzen (z. B. MIT, Apache 2.0, GPL) informiert.
(2)Die Nutzung von Open-Source-Komponenten unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich, diese einzuhalten.
(3)Bei Copyleft-Lizenzen (z. B. GPL, AGPL) kann eine Offenlegungspflicht des Quellcodes bestehen. Der Anbieter weist hierauf gesondert hin.
(4)Für Open-Source-Komponenten Dritter übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung über die gesetzlichen Regelungen hinaus, insbesondere keine Zusicherung der Mangelfreiheit.
(5)Der Anbieter erstellt auf Wunsch eine Dokumentation aller verwendeten Open-Source-Komponenten (Software Bill of Materials).
(1)Wartung und Support sind nicht Bestandteil des Entwicklungsvertrags und werden gesondert vereinbart.
(2)Optionale Wartungsverträge umfassen nach Vereinbarung: Fehlerbehebung, Sicherheitsupdates, Anpassungen an neue Systemumgebungen und technischen Support.
(3)Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten (SLA) werden im Wartungsvertrag festgelegt. Ohne besondere Vereinbarung beträgt die Reaktionszeit 48 Stunden an Werktagen.
(4)Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
(5)Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgt Support ausschließlich im Rahmen eines Wartungsvertrags oder nach Aufwand.
(1)Verträge über einmalige Werkleistungen können nicht ordentlich gekündigt werden; es gelten die Regelungen zum Rücktritt (§ 649 BGB).
(2)Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: wesentlichen Vertragsverletzungen trotz Abmahnung, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, Insolvenzantrag, oder Verstoß gegen § 1 Abs. 2 dieser AGB.
(4)Bei Kündigung durch den Kunden vor Fertigstellung hat der Anbieter Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf 10% der verbleibenden Vergütung als pauschalierten Gewinnausfall.
(5)Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
(1)Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare, außerhalb der Kontrolle der Parteien liegende Ereignisse, die die Vertragserfüllung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
(2)Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorakte, Streiks, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung, sowie Cyberangriffe auf Infrastrukturen.
(3)Bei Eintritt höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Pflichten für die Dauer des Ereignisses. Fristen verlängern sich entsprechend.
(4)Die betroffene Partei hat die andere unverzüglich zu informieren und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
(5)Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als 3 Monate, kann jede Partei den Vertrag ohne Schadensersatzpflicht kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
(1)Gerichtsstand ist Fürth, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2)Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3)Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).
(4)Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(5)Der Anbieter darf den Kunden und das Projekt als Referenz für Eigenwerbung nennen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht.
Diese AGB orientieren sich an den Empfehlungen des Bitkom e.V. für die Digitalwirtschaft und entsprechen den Anforderungen des deutschen Rechts für IT-Dienstleistungen.